Wesentliche ÄNDERUNG für den besuch der Gottesdienste ab dem 24.11.2021
Keine. Der Besuch der Gottesdienste ist so wie bisher (siehe unten) erlaubt.
Hinweise zum Infektionsschutz beim Besuch der Gottesdienste
Folgende Hinweise sind verpflichtend einzuhalten (aktualisiert 24.11.2021):
Anmerkung zum Gottesdienst
Grundlage: 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (in der Fassung vom 23.11.2021, sie gilt in der aktuellen Textfassung ab dem 20.12.2021 bis zum 12.01.2022) sowie die Hinweise des Ordinariat und das Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising (in der Fassung vom 03. September 2021).
Hinweis
Zu besonderen Gottesdiensten kann auch die 3G-Regel Anwendung finden um mehr Gläubigen den Gottesdienstbesuch zu ermöglich. Findet die 3G-Regel Anwendung wird es rechtzeitig bekannt gegeben. Bitte erkundigen Sie sich auf unserer Homepage.