Hinweise zum Infektionsschutz beim Besuch der Gottesdienste
Folgende Hinweise einzuhalten sind verpflichtend einzuhalten
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keine Teilnahme bei Atemwegserkrankungen (respiratorische Symptome, Fieber, u.ä.)
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keine Teilnahme bei Kontakt mit Coronavirus-Infizierten oder an COVID-19 Erkrankten
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Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske (ab 16. LJ, §1, Abs. 2, 11BayIfSMV)
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Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit, zwischen dem 6. und 15. Geburtstag reicht Mund-Nase-Bedeckung (§1, Abs. 2,
11BayIfSMV)
- die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes zu tragen und
- darf nur kurz zum Empfang der Kommunion abgenommen werden
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Abstand zu anderen Besuchern (min. 1,5 Meter)
- Personen des gleichen Hausstandes können unter Wahrung von 1,5 m Abstand zu den anderen Besuchern nebeneinander Platz nehmen
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Gemeindegesang ist untersagt
- den Anweisungen der Ordner folgen
- eine Anmeldung zum Gottesdienst ist zu bestimmten Gottesdiensten notwendig
Anmerkung zum Gottesdienst
- durch die Lautsprecherübertragung können Sie den Gottesdienst auch vor der Kirche mitfeiern, sofern Sie in der Kirchen keinen Platz finden
- nutzen Sie auch die Angebote der Live-Übertragung
- auch bei einer Ausgangsbeschränkung (21 – 5 Uhr) ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 200 ist der Besuch des Gottesdienstes möglich
Grundlage:11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.12.2020 (in der Fassung vom
20.01.2021, gültig ab 21.01.2021 - 14-20-2021) sowie die Hinweise des Ordinariat vom 09.12.2020 und das Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising in der
Fassung vom 9. Dezember 2020