Durchführung der KV-Wahl


Bekanntmachung

über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2019-2024 der katholischen Kirchengemeinde St. Peter Wörth. 


 Der Wahlausschuss lädt hiermit alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an der Wahl ein.


Wahlverfahren

Die KV-Wahl wird im Regelfall als Urnenwahl durchgeführt. Falls Wählende das Wahllokal nicht aufsuchen können, können sie im Voraus einen Briefwahlschein beim Pfarrbüro Wörth bis Mittwoch, den 14.11.2018, zu den üblichen Öffnungszeiten beantragen.

 

Wahlberechtigt

Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis nachzuweisen.

Wahlberechtigt ist, wer

1.    der römisch-katholischen Kirche angehört,

2.    in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und

3.    am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

weitere Informationen der Diözese >>>

Wahltag

Die Kirchenverwaltung wird am 18.11.2018 gewählt. Die Wahlergebnisse werden auf den bekannten Schaukästen, auf der Homepage und in der Gottesdienstordnung veröffentlicht.

Wahllokal

Öffnungszeiten des Wahllokals im Pfarrhaus Wörth am

Samstag, 17.11.2018 von 17.00 - 20.00 Uhr und am Wahltag

Sonntag, 18.11.2018, von 9.00 - 13.00 Uhr.


Die Wahlhandlung endet am 18.11.2018 um 13.00 Uhr.


Anzahl Mitglieder in der Kirchenverwaltung

Zu wählen sind 4 Kirchenverwaltungsmitglieder. Zur Wahl stellen sich 7 Kandidaten.

Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde die nebenstehende Wahlliste (siehe Kandidaten) aufgestellt. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. 

zu den Kandidaten >>>

Wahlmodus

Jeder Wahlberechtigte hat maximal 4 Stimmen und kann pro Kandidat maximal eine Stimme vergeben. Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. 

 

Auf dem Wahlzettel können von jedem Wähler maximal 4 Kandidaten angekreuzt werden. Es können auch weniger, aber nicht mehr Kandidaten angekreuzt werden. Jeder Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel den Namen derjenigen Kandidaten*innen an, denen er seine Stimme geben will.  

 

Werden mehr als 4 Kandidaten angekreuzt, ist der Wahlzettel ungültigAuch handschriftliche Notizen auf dem Wahlzettel führen dazu, dass der Wahlzettel ungültig ist.

 

Ungültig sind auch Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden.