Kirchenverwaltungswahl 2018



Sehr geehrte Katholikinnen und Katholiken unserer Pfarrgemeinde,

am 18. November 2018 wurde die Kirchenverwaltung für die nächsten sechs Jahre gewählt. Wir möchten uns bedanken, dass Sie Ihr Wahlrecht wahrgenommen haben!

Die Kirchenstiftung ist die Rechtsträgerin der jeweiligen Pfarrgemeinde und damit z. B. Eigen­tümerin unserer kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus usw.) und Arbeitgeberin der Menschen, die bei der Pfarrei angestellt sind (z. B. Mesner, Hausmeisterin, Pfarrsekretärin, Putzkräfte, pädagogisches Personal unserer Kindertagesstätte oder Kirchenmusiker). Sie kümmert sich u.a. um die Finanz- und Vermögensangelegenheiten oder die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen.

Aber erst durch die Kirchenverwaltung und ihre Entscheidungen wird die Kirchenstiftung handlungsfähig. Die Kirchenverwaltung ermöglicht Kirche vor Ort und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher.

Die Kirchenverwaltung ist außerdem die Vertretung aller Kirchensteuerzahlerinnen und -zahler vor Ort. Sie entscheidet über die Verwendung der örtlichen Kirchensteuer (Kirchgeld) und wählt Vertreterinnen und Vertreter in den Diözesansteuerausschuss, der über die Verwendung der Kirchensteuermittel in der gesamten Erzdiözese München und Freising entscheidet.